Gehaltsrechner 2026

Brutto in Netto umrechnen — oder Wunsch-Netto in Brutto.

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So nutzen Sie diesen Rechner

Brutto → Netto

Geben Sie Ihr Monatsbrutto und Ihre Steuerklasse ein — der Rechner zeigt sofort Ihr Nettoeinkommen. Unter „Weitere Optionen“ können Sie zusätzlich Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und den KV-Zusatzbeitrag anpassen.

Netto → Brutto

Geben Sie Ihr Wunsch-Netto ein und der Rechner ermittelt das dafür benötigte Bruttogehalt. Ideal für Gehaltsverhandlungen — so wissen Sie genau, welches Brutto Sie fordern müssen.

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Die Formel

Das monatliche Nettogehalt ergibt sich aus dem Bruttogehalt abzüglich aller gesetzlichen Abzüge:

Monatliches Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − KiSt − Sozialversicherung

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird aus der Jahres-Einkommensteuer abgeleitet und auf 12 Monate verteilt. Die Berechnung folgt §32a EStG und berücksichtigt die jeweilige Steuerklasse. Der Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer) fällt erst ab einer Freigrenze an; bei den meisten Arbeitnehmern beträgt er 0 €.

Lohnsteuer ≈ Jahres-ESt / 12 (gemäß §32a EStG + Steuerklasse)

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus vier Zweigen zusammen (Arbeitnehmeranteil):

Netto → Brutto

Die Rückrechnung vom Wunsch-Netto zum benötigten Brutto ist nicht direkt möglich, da die Abzüge vom Brutto abhängen. Der Rechner verwendet daher ein Bisektionsverfahren (iterative Annäherung), um das passende Brutto zu ermitteln.

Beispiel

Beispiel 1: Thomas — Brutto → Netto

Thomas verdient 4.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer.

Brutto → Netto

Monatsbrutto4.500 €
SteuerklasseI
Lohnsteuer~730 €
Solidaritätszuschlag0 €
Krankenversicherung~384 €
Pflegeversicherung~81 €
Rentenversicherung~419 €
Arbeitslosenversicherung~59 €
Monatliches Netto~2.828 €

Von 4.500 € brutto bleiben Thomas nach allen Abzügen rund 2.828 € netto übrig — das entspricht etwa 63% des Bruttogehalts.

Beispiel 2: Anna — Netto → Brutto

Anna möchte 3.000 € netto im Monat verdienen und nutzt den Netto-→-Brutto-Tab, Steuerklasse I.

Netto → Brutto

Wunsch-Netto3.000 €
SteuerklasseI
Benötigtes Brutto~4.780 €
Lohnsteuer~800 €
Solidaritätszuschlag0 €
Krankenversicherung~408 €
Pflegeversicherung~86 €
Rentenversicherung~445 €
Arbeitslosenversicherung~62 €

Für 3.000 € netto muss Anna ein Bruttogehalt von rund 4.780 € verhandeln. Das ist die Zahl, die sie im Vorstellungsgespräch nennen sollte.

Häufige Fragen

In Deutschland werden vom Bruttogehalt sowohl Steuern (Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer) als auch Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung allein beträgt rund 20% des Bruttos. Zusammen mit der Lohnsteuer bleiben typischerweise nur 55–70% des Bruttogehalts als Netto übrig — je nach Steuerklasse und Höhe des Einkommens.
Steuerklasse III hat deutlich höhere Freibeträge als Steuerklasse I. Dadurch fällt die monatliche Lohnsteuer wesentlich niedriger aus, und das Netto steigt spürbar. Steuerklasse III ist typischerweise für Verheiratete gedacht, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient (der andere wählt dann Steuerklasse V). Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung — die tatsächliche jährliche Steuerlast wird über die Steuererklärung ausgeglichen.
Ja. Der KV-Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt und variiert zwischen ca. 0,8% und 1,7%. Sie können Ihre Krankenkasse wechseln, um von einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu profitieren. Die Grundleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich — Unterschiede gibt es vor allem bei Zusatzleistungen und Service. Ein Wechsel ist mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich.
Der Rechner liefert eine sehr gute Näherung, kann aber geringfügig von Ihrer tatsächlichen Gehaltsabrechnung abweichen. Gründe dafür sind unter anderem: geldwerte Vorteile (z.B. Firmenwagen), betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder ein abweichender KV-Zusatzbeitrag. Für eine exakte Berechnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihre Personalabteilung.

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