Einkommensteuerrechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen — als Arbeitnehmer oder Selbstständiger.

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So nutzen Sie diesen Rechner

Arbeitnehmer

Geben Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen und Ihre Steuerklasse ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge und Ihr Nettoeinkommen. Unter „Weitere Optionen" können Sie Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Krankenversicherungsart und den KV-Zusatzbeitrag anpassen.

Selbstständig

Geben Sie Ihren Jahresumsatz und Ihre Steuerklasse ein. Tragen Sie Ihre Betriebsausgaben ein, damit der Rechner Ihren steuerpflichtigen Gewinn ermittelt. Sie erhalten die Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die vierteljährliche Vorauszahlung ans Finanzamt.

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Die Formel

Die deutsche Einkommensteuer wird nach § 32a EStG berechnet. Der Tarif 2026 hat fünf progressive Zonen:

Progressive Steuerzonen (§ 32a EStG 2026)

Zone 1: 0 € – 12.348 € → Steuersatz 0% (Grundfreibetrag)
Zone 2: 12.349 € – 17.799 € → 14% – 24% (linear-progressiv)
Zone 3: 17.800 € – 69.878 € → 24% – 42% (linear-progressiv)
Zone 4: 69.879 € – 277.825 € → Spitzensteuersatz 42%
Zone 5: ab 277.826 € → Reichensteuersatz 45%

Der Grundfreibetrag von 12.348 € stellt das Existenzminimum steuerfrei. Ab diesem Betrag steigt der Grenzsteuersatz stufenlos von 14% bis auf 42% bzw. 45%.

Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag = 5,5% der Einkommensteuer
Freigrenze: 20.350 € (Einzel) / 40.700 € (Zusammenveranlagung)
Liegt die ESt unter der Freigrenze → Soli = 0 €

Seit 2021 zahlen rund 90% der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagte) übersteigt.

Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer)

Krankenversicherung (KV): 14,6% + Ø 2,9% Zusatzbeitrag → je 50% AG/AN
Pflegeversicherung (PV): 3,6% → je 50% AG/AN
Rentenversicherung (RV): 18,6% → je 50% AG/AN
Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6% → je 50% AG/AN

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge je zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Brutto abgezogen. Für Selbstständige entfallen RV und AV — dafür tragen sie den vollen KV- und PV-Beitrag selbst.

Beispiel

Lisa — Angestellte in Berlin

Lisa ist Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von 55.000 €, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer.

Arbeitnehmer-Tab

Jahresbruttoeinkommen55.000 €
SteuerklasseI
Einkommensteuer~8.600 €
Solidaritätszuschlag0 € (unter Freigrenze)
Sozialversicherung (AN-Anteil)~11.200 €
Jahresnetto~35.200 €
Monatsnetto~2.933 €
Effektiver Steuersatz~15,6%

Bei 55.000 € brutto behält Lisa rund 36% für Steuern und Sozialabgaben. Der effektive Steuersatz von 15,6% liegt deutlich unter dem Grenzsteuersatz von 42%, da die unteren Einkommensteile geringer besteuert werden.

Selbstständig-Tab

Marco — Freiberufler in Hamburg

Marco ist Freiberufler mit 80.000 € Jahresumsatz und 10.000 € Betriebsausgaben.

Jahresumsatz80.000 €
Betriebsausgaben10.000 €
Steuerpflichtiger Gewinn70.000 €
Einkommensteuer~14.400 €
KV + PV (voller Beitrag)~12.100 €
Gesamtbelastung~26.500 €
Vorauszahlung (Quartal)~3.600 €

Als Selbstständiger zahlt Marco keine RV und AV, trägt aber den vollen KV- und PV-Beitrag selbst. Die vierteljährliche Vorauszahlung ans Finanzamt basiert auf der voraussichtlichen Jahressteuer.

Häufige Fragen

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten verdienten Euro anfällt — bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 € beträgt er 42%. Der effektive Steuersatz ist die tatsächliche Steuerbelastung bezogen auf das gesamte Einkommen. Da die unteren Einkommensteile mit 0% bzw. niedrigeren Sätzen besteuert werden, liegt der effektive Steuersatz immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Seit 2021 zahlen rund 90% der Steuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr. Die Freigrenze liegt bei 20.350 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Erst wenn Ihre Einkommensteuer diese Grenze übersteigt, werden 5,5% der ESt als Soli fällig. Für ein Bruttoeinkommen unter ca. 100.000 € fällt in der Regel kein Soli an.
Die Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug, aber nicht die Jahressteuerlast. Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) führt zu weniger monatlichem Abzug, Steuerklasse V zu mehr. Nach der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuer berechnet — Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen fällig. Die Steuerklasse bestimmt also den Cashflow, nicht die endgültige Steuerlast.
Nein. Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sind keine Steuern, sondern Versicherungsbeiträge mit direktem Gegenleistungsanspruch. Sie werden aber wie Steuern vom Brutto abgezogen und mindern Ihr Nettoeinkommen erheblich. Bei einem Brutto von 55.000 € machen die Sozialabgaben (AN-Anteil) rund 20% aus — oft mehr als die Einkommensteuer selbst.
Als Faustregel sollten Selbstständige 40–50% ihres Gewinns für Steuern und Sozialabgaben zurücklegen. Darin enthalten: Einkommensteuer (je nach Gewinn 15–35%), Solidaritätszuschlag (ggf.), voller Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (~18% vom Gewinn) und Einkommensteuer-Vorauszahlungen ans Finanzamt. Nutzen Sie diesen Rechner, um Ihre persönliche Belastung genau zu berechnen.

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